Der Kunde hat die Ware sofort nach Eingang auf Menge, Qualität, Beschaffenheit, Verunreinigung und Einsatzzweck zu prüfen. Bei Streckenlieferungen verpflichtet sich der Kunde zur Vornahme der Wareneingangskontrolle im Auftrag der BÄKO Euro Trade GmbH und beachtet dabei eventuell erteilte Weisungen und Informationen zum Prüfungsumfang. Er ist verpflichtet, erkennbare Mängel, insbesondere mengenmäßige Abweichungen und Abweichungen von den auf dem Lieferschein ausgewiesenen Artikeln unverzüglich, im Übrigen bei Erkennung des Mangels, schriftlich mitzuteilen. Die Ware ist bei der Anlieferung mit dem Lieferschein abzugleichen. Etwaige Abweichungen sind auf dem Lieferschein zusätzlich zu vermerken; der Lieferschein ist abzuzeichnen.Bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen Mängelrügen unverzüglich schriftlich nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Die Rüge muss
– bei leichtverderblichen Waren (Frischwaren) und Fehlmengen sofort fernmündlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung
– im Übrigen innerhalb von 2 Tagen
erfolgen.Bei Versäumen der vorgenannten Fristen und Obliegenheiten können Gewährleistungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Sofern die BÄKO Euro Trade GmbH bei Streckenlieferungen durch eine unterbliebene oder unzureichende Wareneingangskontrolle durch den Kunden Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Lieferanten verliert, ist der Kunde hierfür ersatzpflichtig.Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.
Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden, soweit dies handelsüblich ist.
Beanstandungen eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.