Hotspot
Nutzungsbedingungen

Hotspot Nutzungsbedingungen der BÄKO ZENTRALE eG

Ihnen wird als Gast die Inanspruchnahme unseres Hotspot-Zugangs (drahtloser Internetzugang nach WLAN-Standard) nach den folgenden Bedingungen ermöglicht:

1. Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Der Gast hat bei der BÄKO ZENTRALE eG einen Zugang für den HotSpot-Dienst zu beantragen. Der Gast hat die von ihm verwendete Hard- und Softwareeinrichtungen der BÄKO ZENTRALE eG anzugeben. Die BÄKO ZENTRALE eG behält sich das Recht vor, aus technischen Gründen oder aus Gründen der IT-Sicherheit einen Zugang zeitweise nicht zu gewähren. (2) Mit Vergabe der Zugangsdaten kommt ein Nutzungsvertrag nach den folgenden Bedingungen zustande. Die BÄKO ZENTRALE eG ist jederzeit berechtigt, die Hotspot-Dienstleistungen aus technischen Gründen oder aus Gründen der IT-Sicherheit einzustellen.

2. Nutzungsvoraussetzung des Gastes / System- und Installationsvoraussetzungen

(1) Zur Nutzung des HotSpot-Dienstes muss der Gast selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, z. B. einen WLAN-fähigen Laptop oder ein vergleichbares Endgerät.

(2) Die BÄKO ZENTRALE eG ist berechtigt, die von dem Gast verwendete Hard- und Softwareeinrichtungen auf Kompatibilität und dahingehend zu überprüfen, dass sie keine Störungen des Hotspot-Systems hervorrufen wird.

3. Leistungsumfang

(1) Der HotSpot vermittelt Ihnen den mobilen Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte die per W-Lan auf das Internet zugreifen können.

(2) Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung und wird von uns nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z. B. Viren, Trojaner) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.

4. Verfügbarkeit

(1) Der HotSpot Dienst wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Für Störungen oder Ausfallzeiten kann auf Grund der kostenlosen Nutzbarkeit des Angebots nicht gehaftet werden.

(2) Die BÄKO ZENTRALE eG als Betreiber des Hotspots wird von Ansprüchen insgesamt freigestellt, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Handlung der BÄKO ZENTRALE eG beruhen oder aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder eine Hauptpflicht betreffen.

5.Verpflichtungen und Obliegenheiten des Gastes, Datenschutz

(1) Der Gast hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen.

(2) Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen dem Endgerät des Gastes und dem HotSpot wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Endgerät und dem HotSpot aufgebauten Verbindung können, sofern keine geeignete Schutzmaßnahme durch den Gast verwendet wird (z.B. VPN), möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN-Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Gast erfolgen. Die Softwareinstallation (z.B. VPN) kann durch die BÄKO ZENTRALE eG nicht geleistet werden.

(3) Der Gast verpflichtet sich darüber hinaus, den Zugang zum, sowie den HotSpot-Dienst selbst, weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere: für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten; keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den HotSpot-Servern, insbesondere WWW-Server, shared-anonymous-FTP-Server und E-Mail-Server, zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen; keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen der BÄKO ZENTRALE eG schädigen können; keine Viren, „Trojaner“, „Junk-Mails“, „Spams“ oder nicht angeforderte E-Mail- Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern; keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der HotSpot-Server, des HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können; keine Filesharing-Dienste zu nutzen oder zu betreiben und die Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP (Standard Internet Protokoll, das auch für E-Mails genutzt wird) zu übermitteln.

(4) Der Gast erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten incl. aller besuchten Webseiten einverstanden. Für die Dauer von 30 Tagen werden die IP-Adresse, die Mac-Adresse sowie die angegebene E-Mail-Adresse und Name gespeichert und dann gelöscht. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 a) und f) DSGVO. Die ergänzenden Datenschutzhinweise der BÄKO ZENTRALE eG finden Sie unter: https://baeko.de/datenschutz-rechtliche-hinweise/

6. Haftungsfreistellung des HotSpot Betreibers durch den Gast

(1) Der Gast verpflichtet sich, die BÄKO ZENTRALE eG als HotSpot Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in Ziffer 5 genannten Verpflichtungen des Gastes ergeben.

(2) Der Gast ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zur BÄKO ZENTRALE eG voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, die BÄKO ZENTRALE eG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(3) Verstößt der Gast gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5, ist die BÄKO ZENTRALE eG berechtigt, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Die BÄKO ZENTRALE eG ist insbesondere befugt, die Zugangsberechtigung des Gastes für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Gast gegenüber der BÄKO ZENTRALE eG auf Schadenersatz.

7. Sonstige Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten nach dieser Vereinbarung ist Duisburg.

(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung zwischen den Parteien als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.